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Weitestgehende Aufhebung der Corona - Maßnahmen ab 5. März 2022
Österreich befindet sich derzeit noch in der Omikron-Welle. Die sinkende Zahl an Neuinfektionen sowie die weiterhin stabile Lage in unseren Spitälern hat bereits erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie sowie Reise- und Veranstalterbranche zugelassen. Die Pandemieentwicklung verläuft entlang der Vorhersagen des Corona-Prognosekonsortiums und der Einschätzung der „Gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO)“ – der Höhepunkt der Omikron-Welle wurde demnach bereits erreicht. Diese stabile und berechenbare Situation insbesondere in den Spitälern und Intensivstationen ermöglicht daher weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen.
Lockerungsschritte
• Ab 19. Februar 2022 wird für die Gastronomie und Beherbergung wieder die 3-G-Regel eingeführt. Dies gilt auch für Seilbahnen, Thermen und weitere Freizeitbetriebe wie Schausteller sowie Veranstaltungen – demnach gilt dann in all jenen Bereichen, wo derzeit noch die 2-G-Regel dann die 3-G-Regel.
• Ab 21. Februar 2022 können auch Schulveranstaltungen wie Skikurse wieder durchgeführt werden.
• Ab 5. März 2022 werden alle Corona-Maßnahmen weitestgehend aufgehoben:
− Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wieder erlaubt
− Auch das Konsumationsverbot bei Veranstaltungen und Fach- und Publikumsmessen wird gänzlich aufgehoben
- FFP2-Masken-Pflicht gilt weiterhin in höchst vulnerablen Bereichen (beispielsweise in Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (zum Beispiel in Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel)
− In allen anderen Bereichen gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Masken-Empfehlung
− Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte sind überall beizubehalten
• Neben den bundesweiten Rahmenbedingungen können die Bundesländer wie schon bisher strengere Regeln aufgrund von landesrechtlichen Verordnungen erlassen.
Einreisebestimmungen
• Aktuell bestehen in Österreich mit der 2-G-Plus Regelung (PCR-Test oder Booster) strenge Einreisebestimmungen innerhalb und außerhalb der EU.
• Mit der kommenden neuen Einreiseverordnung wird die Einreise mit einem 3-G-Nachweis aus allen Staaten (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) möglich sein.
• Diese Änderung auf die 3-G-Regelung bei der Einreise gilt für alle Staaten (EU und Drittstaaten) und wird im Laufe der Woche vom 21. Februar 2022 eingeführt.
Weitere wichtige und aktuelle Fragen, auch zu EINREISE & AUSREISE können unter dem folgenden Link beantwortet werden.
https://www.tirol.at/informationen-coronavirus
https://www.sichere-gastfreundschaft.at
https://www.willkommen.tirol
Wir freuen uns auf Euch - bleibt gesund!
Lechtal Tourismus